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More4U GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erbringen von Internet-Dienstleistungen durch die More4U GbR
§1 Geltung der Bedingungen
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn More4U diese schriftlich
bestätigt. Insbesondere bedürfen spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform.
(3) Die Angestellten von More4U sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
(4) More4U ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich
aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten
Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens
jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist More4U
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in
Kraft treten sollen.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Leistungen von More4U oder der Lieferung von Produkten
einschließlich der Software kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch More4U
zustande. More4U kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer
Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank oder Sparkasse
abhängig machen.
(2) More4U ist berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes
eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR zu erheben. Für den Fall der Auftragsänderung
behält sich More4U ferner vor, Liefertermine und Fristen angemessen zu verlängern.
(3) Soweit More4U sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht
Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von More4U allein durch die gemeinsame
Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis.
(4) Angebote von More4U sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde.
§3 Kündigung
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide
Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum
Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß More4U - falls im Vertrag nichts
anderes bestimmt ist - mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
§4 Leistungsumfang
(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide
Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.
(2) Gegenstand des Unternehmens der More4U GmbH ist die Entwicklung, Inbetriebnahme, Wartung und der
Vertrieb von Programmen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.
(3) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von More4U sowie
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben aus der Auftragsbestätigung.
(4) Die Installation von Hard- und Software durch More4U erfolgt nur aufgrund gesonderter
vergütungspflichtiger Vereinbarung. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen
Bedingungen - insbesondere den Arbeitsplatz - zur Verfügung zu stellen.
(5) Die Leistungen von More4U werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage
von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom oder auf der Grundlage von
Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber erbracht.
(6) More4U behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen
vorzunehmen.
(7) Soweit More4U kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von More4U erbrachten Dienste und Leistungen sachgerecht zu
nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste,
zuzüglich der darauf zu berechnenden jeweils gültigen Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem
Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht
eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der
Kunde More4U die entstandenen Kosten zu erstatten;
(b) More4U die vergütungspflichtige Installation technischer Einrichtungen, wie Hard- und
Software, zu ermöglichen und die für die Installation erforderlichen Rahmenbedingungen
einschließlich Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Installation erfolgt gem. den
Bedingungen des §4 Abs.3.
(c) More4U mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Verwendung und zur Teilnahme an den
More4U-Leistungen verwendet wird;
(d) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch
übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
(e) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von More4U nicht mißbräuchlich zu nutzen
und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
(f) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie
für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig
oder künftig für die Teilnahme an Diensten von More4U im Internet erforderlich sein
sollten;
(g) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim
zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die
Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben;
(h) More4U erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldung);
(i) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel
oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern
und beschleunigen;
(j) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der More4U durch die Überprüfung ihrer
Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung
herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
(2) Der Kunde verpflichtet sich desweiteren, More4U innerhalb eines Monats
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des
Kunden,
- bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen
Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder
Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den
Betriebsunterlagen von More4U geführt wird,
anzuzeigen.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (d) und (e) genannten Pflichten ist More4U
sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (a) nach erfolgloser Abmahnung
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann More4U im Wege einer
Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung
berechtigen More4U nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu
kündigen.
§6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte von More4U durch Dritte
ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die
Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht
gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten
Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der More4U-Dienste,
Leistungen und Produkte durch Dritte entstanden sind.
§7 Zahlungsbedingungen
(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für
den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und
werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu
berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
Jährliche Entgelte sind, beginnend mit der betriebsfähigen Bereitstellung jährlich im
voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach
Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag
spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
gutgeschrieben sein.
(4) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden
zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten,
die als solche gekennzeichnet sind.
(5) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht
worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. More4U hat lediglich
nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
§8 Aufrechnungs- u. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen,
Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von More4U kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die More4U die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von
Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der
Deutschen Telekom, Störungen im Bereich der Dienste anderer, privater Netzbetreiber usw., auch
wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von More4U oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von More4U autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten -
hat More4U auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
More4U, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als drei Werktage, ist der Kunde
berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung
verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der
Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur von More4U zurückgreifen und dadurch die in der
Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste oder Leistungen wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der
in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen unmöglich wird,
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von More4U
liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden
Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der More4U GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat und sich der
Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
(5) Treten bei der Vertragserfüllung Unstimmigkeiten auf, so behält sich More4U vor die
entsprechenden Maßnahmen selbst zu bestimmen. Der Auftragnehmer hat eine Entscheidung
bezüglich einer Fortsetzung der Vertragserfüllung oder andere Optionen nach Feststellung
binnen 5 Werktagen More4U gegenüber anzuzeigen.
§9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist More4U berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde
bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist More4U außerdem dazu berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an
Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen, es sei denn, daß More4U eine höhere Zinslast nachweist.
(3) Kommt der Kunde
- für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht
unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte
in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,
in Verzug, so kann More4U das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die
Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt More4U
vorbehalten.
(4) Kommt der Kunde mit einem vereinbarten Teilzahlungsbetrag des in der Auftragsbestätigung
ausgewiesenen Gesamtbetrages für gelieferte Produkte, die nicht Gegenstand eines Mietvertrages
sind, in Verzug, so ist More4U ferner dazu berechtigt, den Gesamtbetrag sofort fällig zu
stellen.
(5) Bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware im
Eigentum von More4U. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, so behält sich More4U
das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der
Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder
sämtliche Forderungen von More4U in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und vom Kunden
anerkannt worden sind.
(6) Kommt der Kunde durch Verweigerung der Annahme von Diensten, Leistungen oder der Lieferung von
Produkten der More4U in Verzug, so ist More4U darüber hinaus berechtigt, Lagergeld in Höhe
von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat zu verlangen.
§10 Testlieferungen, Demonstrationsversionen
(1) Alle für Test- und Demonstrationszwecke von More4U gelieferten Gegenstände, wie
Hardware, Software einschließlich Datenträger und Dokumentationen, bleiben im Eigentum von
More4U. Die Gegenstände dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit More4U
und ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden. Sie sind pfleglich zu
behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der More4U GmbH herauszugeben.
(2) More4U ist berechtigt, für die Überlassung von Test- und Demonstrationsversionen eine
Schutzgebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Version zu berechnen.
(3) Bei kostenlosen Teilinstallationen und Demonstrationsversionen haftet More4U nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen weder
ausgeschaltet noch umgangen werden.
(5) Die Weitergabe von Demonstrationsversionen an Dritte ohne vorherige Zustimmung von More4U ist
nicht gestattet.
(6) Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden gegen Abs. (4) und (5) behält sich More4U
die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.
§11 Kundendienst
(1) More4U wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von
9.00 Uhr bis 15.30 Uhr).
(2) Zu diesem Zweck unterhält More4U eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. (1) genannten
Zeiten oder per Electronic-Mail erreicht werden kann.
§12 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die More4U
unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes
sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß More4U seine
Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
(3) Soweit sich More4U Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist More4U berechtigt,
die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich
ist.
(4) More4U steht dafür ein, daß alle Personen, die von More4U mit der Abwicklung dieses
Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils
gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder
Dritten mittels der More4U-Dienste für ihn oder Dritte nicht bestimmte Daten oder Informationen zu
verschaffen.
(5) Soweit dieses in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht
widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
(Directory-Services).
§13 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber More4U wie
auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) More4U haftet nicht für die über ihre Dienste oder Leistungen übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt,
indem er die Informationen übermittelt.
(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost
telekom oder auf Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber eingetreten, gelten die im
Verhältnis von telekom oder der anderen, privaten Netzbetreiber und More4U anwendbaren
Bestimmungen für die Haftung der More4U gegenüber ihren Kunden entsprechend.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten der More4U,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- die Verwendung übermittelter Programme und Daten,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten
seitens More4U,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch
More4U nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf 5000,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
§14 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die More4U und Dritten durch die
mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Leistungen von More4U oder
dadurch entstehen, daß der Kunde sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
(1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich
normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch More4U, ist diese gesondert
abzugelten.
(2) Verpackungsmaterial kann vom Kunden auf Kosten von More4U an eine von More4U mitgeteilte Stelle
übersandt werden.
(3) Für den Fall der Lieferung von Waren ins Ausland hat der Kunde fristgerecht alle Nachweise,
die zur Aus- und Einfuhr benötigt werden, auf sein More4U, wenn vorgenannte Nachweise fehlerhaft
oder unvollständig sind oder nicht ordnungsgemäß vom Kunden vorgelegt wurden.
(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von More4U
verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von More4U unmöglich wird, geht die Gefahr mit
der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
(5) Soweit More4U Produkte im Auftrage des Kunden installiert, verpflichtet sich dieser, die Produkte
sofort zu testen und More4U gegenüber Mängel und sonstige Beanstandungen unverzüglich
anzuzeigen. More4U kann die Abgabe einer Übernahmeerklärung verlangen, wenn das installierte
Produkt im wesentlichen funktioniert.
(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises Eigentum von More4U; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist
unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für More4U als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-)Eigentum von More4U durch Verbindung oder
Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des
Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf More4U übergehen.
(7) More4U ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde
weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
(8) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von More4U gelieferter oder installierter
Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 5000,00 EUR beschränkt, soweit
nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen
Unter diese Bestimmung fällt die Programmierung und Gestaltung von Internet- Inhalten,
Datenbanken und Programmen in HTML, Java, Java-Script, CGI, Perl oder sonstigen für die
Darstellung von Inhalten über Intranet und/oder Internet notwendigen Batch-, Script-, Datenbank-
oder Programmiersprachen sowie die elektronische Verarbeitung von Texten, Bild- oder Tonmaterial sowie
Animationen und Video.
(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit
Zustimmung von More4U auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder
konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes
vereinbart wird.
(2) Bei Software-Lieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der
Leistungsbeschreibung von More4U.
(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das
uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte
Ergebnis der von More4U durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die
Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart
wurde.
(4) Das Nutzungsrecht an einer von More4U entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die
Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf
Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als
Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder
100%ige Tochterunternehmen sind.
(5) Wird von Abs. (4) abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf
Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle
sonstigen Schutzmerkmale tragen.
(6) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder
Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines
sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, More4U
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von More4U
keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und More4U auf Verlangen die Verteidigung gegen
derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines
Vergleichsabschlusses, überlassen.
(7) Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche
Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von More4U eine Klage wegen der Verletzung von
Schutzrechten droht, so hat More4U das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
(a) Den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,
(b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,
(c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt
und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten
Vertragsgegenstand gleichwertig ist,
(d) den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt
abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
(8) Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen
die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der
Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von More4U gelieferten
Vertragsgegenständen betrieben wurde.
§17 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Firmensitz von More4U. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage
sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen,
die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der Sitz
von More4U.
(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von More4U gebunden.
§18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine
dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der
Bestimmung entsprechend.
© More4U GbR (EA) 7.8.2005