Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Erbringen von Internet-Dienstleistungen durch die More4U GbR

§1 Geltung der Bedingungen

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn More4U diese schriftlich bestätigt. Insbesondere bedürfen spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

(3) Die Angestellten von More4U sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

(4) More4U ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist More4U berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Leistungen von More4U oder der Lieferung von Produkten einschließlich der Software kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch More4U zustande. More4U kann den Vertragsschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank oder Sparkasse abhängig machen.

(2) More4U ist berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR zu erheben. Für den Fall der Auftragsänderung behält sich More4U ferner vor, Liefertermine und Fristen angemessen zu verlängern.

(3) Soweit More4U sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von More4U allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste kein begründbares Vertragsverhältnis.

(4) Angebote von More4U sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

§3 Kündigung

(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Die Kündigung muß More4U – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.

§4 Leistungsumfang

(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende kündbar.

(2) Gegenstand des Unternehmens der More4U GmbH ist die Entwicklung, Inbetriebnahme, Wartung und der Vertrieb von Programmen und Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung.

(3) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von More4U sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben aus der Auftragsbestätigung.

(4) Die Installation von Hard- und Software durch More4U erfolgt nur aufgrund gesonderter vergütungspflichtiger Vereinbarung. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen – insbesondere den Arbeitsplatz – zur Verfügung zu stellen.

(5) Die Leistungen von More4U werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom oder auf der Grundlage von Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber erbracht.

(6) More4U behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen.

(7) Soweit More4U kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die von More4U erbrachten Dienste und Leistungen sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden jeweils gültigen Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde More4U die entstandenen Kosten zu erstatten;

(b) More4U die vergütungspflichtige Installation technischer Einrichtungen, wie Hard- und Software, zu ermöglichen und die für die Installation erforderlichen Rahmenbedingungen einschließlich Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Die Installation erfolgt gem. den Bedingungen des §4 Abs.3.

(c) More4U mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Verwendung und zur Teilnahme an den More4U-Leistungen verwendet wird;

(d) dafür zu sorgen, daß die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;

(e) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von More4U nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

(f) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten von More4U im Internet erforderlich sein sollten;

(g) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nichtberechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben;

(h) More4U erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);

(i) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(j) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der More4U durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.

(2) Der Kunde verpflichtet sich desweiteren, More4U innerhalb eines Monats

– jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

– bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

– jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von More4U geführt wird,

anzuzeigen.

(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (d) und (e) genannten Pflichten ist More4U sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (a) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(4) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann More4U im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen More4U nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte von More4U durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste, Leistungen und Produkte einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der More4U-Dienste, Leistungen und Produkte durch Dritte entstanden sind.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Jährliche Entgelte sind, beginnend mit der betriebsfähigen Bereitstellung jährlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(2) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

(4) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen im Sinne des Abs. 1 sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind.

(5) Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. More4U hat lediglich nachzuweisen, daß das Berechnungssystem fehlerfrei ist.

§8 Aufrechnungs- u. Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche von More4U kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die More4U die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Monopoldienste der Deutschen Telekom, Störungen im Bereich der Dienste anderer, privater Netzbetreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von More4U oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von More4U autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – hat More4U auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen More4U, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als drei Werktage, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

– der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur von More4U zurückgreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen nicht mehr nutzen kann,

– die Nutzung dieser Dienste oder Leistungen wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste oder Leistungen unmöglich wird,

oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von More4U liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn der More4U GmbH oder einer ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

(5) Treten bei der Vertragserfüllung Unstimmigkeiten auf, so behält sich More4U vor die entsprechenden Maßnahmen selbst zu bestimmen. Der Auftragnehmer hat eine Entscheidung bezüglich einer Fortsetzung der Vertragserfüllung oder andere Optionen nach Feststellung binnen 5 Werktagen More4U gegenüber anzuzeigen.

§9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist More4U berechtigt, den Anschluß zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist More4U außerdem dazu berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß More4U eine höhere Zinslast nachweist.

(3) Kommt der Kunde

– für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder

– in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht,

in Verzug, so kann More4U das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt More4U vorbehalten.

(4) Kommt der Kunde mit einem vereinbarten Teilzahlungsbetrag des in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages für gelieferte Produkte, die nicht Gegenstand eines Mietvertrages sind, in Verzug, so ist More4U ferner dazu berechtigt, den Gesamtbetrag sofort fällig zu stellen.

(5) Bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von More4U. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, so behält sich More4U das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Forderungen vor. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von More4U in eine laufende Rechnung aufgenommen, saldiert und vom Kunden anerkannt worden sind.

(6) Kommt der Kunde durch Verweigerung der Annahme von Diensten, Leistungen oder der Lieferung von Produkten der More4U in Verzug, so ist More4U darüber hinaus berechtigt, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenem Kalendermonat zu verlangen.

§10 Testlieferungen, Demonstrationsversionen

(1) Alle für Test- und Demonstrationszwecke von More4U gelieferten Gegenstände, wie Hardware, Software einschließlich Datenträger und Dokumentationen, bleiben im Eigentum von More4U. Die Gegenstände dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit More4U und ausschließlich zu Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der More4U GmbH herauszugeben.

(2) More4U ist berechtigt, für die Überlassung von Test- und Demonstrationsversionen eine Schutzgebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Version zu berechnen.

(3) Bei kostenlosen Teilinstallationen und Demonstrationsversionen haftet More4U nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen weder ausgeschaltet noch umgangen werden.

(5) Die Weitergabe von Demonstrationsversionen an Dritte ohne vorherige Zustimmung von More4U ist nicht gestattet.

(6) Für den Fall der Zuwiderhandlung des Kunden gegen Abs. (4) und (5) behält sich More4U die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

§11 Kundendienst

(1) More4U wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr).

(2) Zu diesem Zweck unterhält More4U eine Hotline, die in der Regel zu den in Abs. (1) genannten Zeiten oder per Electronic-Mail erreicht werden kann.

§12 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die More4U unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß More4U seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich More4U Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist More4U berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

(4) More4U steht dafür ein, daß alle Personen, die von More4U mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der More4U-Dienste für ihn oder Dritte nicht bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

(5) Soweit dieses in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§13 Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber More4U wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) More4U haftet nicht für die über ihre Dienste oder Leistungen übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

(3) Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Bundespost telekom oder auf Übertragungswegen anderer, privater Netzbetreiber eingetreten, gelten die im Verhältnis von telekom oder der anderen, privaten Netzbetreiber und More4U anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der More4U gegenüber ihren Kunden entsprechend.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

– durch die Inanspruchnahme von Diensten der More4U,

– durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,

– die Verwendung übermittelter Programme und Daten,

– durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens More4U,

– oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch More4U nicht erfolgt ist,

der Höhe nach auf 5000,00 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§14 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die More4U und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Leistungen von More4U oder dadurch entstehen, daß der Kunde sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§15 Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen

(1) Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch More4U, ist diese gesondert abzugelten.

(2) Verpackungsmaterial kann vom Kunden auf Kosten von More4U an eine von More4U mitgeteilte Stelle übersandt werden.

(3) Für den Fall der Lieferung von Waren ins Ausland hat der Kunde fristgerecht alle Nachweise, die zur Aus- und Einfuhr benötigt werden, auf sein More4U, wenn vorgenannte Nachweise fehlerhaft oder unvollständig sind oder nicht ordnungsgemäß vom Kunden vorgelegt wurden.

(4) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von More4U verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von More4U unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

(5) Soweit More4U Produkte im Auftrage des Kunden installiert, verpflichtet sich dieser, die Produkte sofort zu testen und More4U gegenüber Mängel und sonstige Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. More4U kann die Abgabe einer Übernahmeerklärung verlangen, wenn das installierte Produkt im wesentlichen funktioniert.

(6) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von More4U; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für More4U als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das (Mit-)Eigentum von More4U durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, daß die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung wertanteilsmäßig – auf More4U übergehen.

(7) More4U ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

(8) Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von More4U gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 5000,00 EUR beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§16 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

Unter diese Bestimmung fällt die Programmierung und Gestaltung von Internet- Inhalten, Datenbanken und Programmen in HTML, Java, Java-Script, CGI, Perl oder sonstigen für die Darstellung von Inhalten über Intranet und/oder Internet notwendigen Batch-, Script-, Datenbank- oder Programmiersprachen sowie die elektronische Verarbeitung von Texten, Bild- oder Tonmaterial sowie Animationen und Video.

(1) Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von More4U auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

(2) Bei Software-Lieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von More4U.

(3) Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der von More4U durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Das Nutzungsrecht an einer von More4U entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.

(5) Wird von Abs. (4) abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzmerkmale tragen.

(6) Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, More4U unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von More4U keine wesentlichen Prozeßhandlungen vornehmen und More4U auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozeßführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

(7) Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von More4U eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat More4U das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

(a) Den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt,

(b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,

(c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,

(d) den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

(8) Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von More4U gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

§17 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Firmensitz von More4U. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von More4U.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von More4U gebunden.

§18 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.

© More4U GbR (EA) 7.8.2005